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Kuren als Pflichtleistung der Krankenkassen - Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung macht den Weg frei

CDU Deutschlands / Dominik Butzmann

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen sollen jetzt zu Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Vorher war dies eine Ermessensleistung.

Hierzu erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Haase:

„Ich freue mich sehr, dass für diese Regelung nun der Weg frei gemacht wurde. Gerade für unsere Region der Kurorte und Bäder sind das gute Neuigkeiten. Aber natürlich gleichermaßen für die Patientinnen und Patienten. Die Anerkennung von Kuren und stationären Vorsorgeleistungen als Kassenleistung ist ein langjähriges Anliegen der Unionsfraktion im Bundestag. Mit der Pflichtleistung haben die Bürgerinnen und Bürger noch mehr Möglichkeiten, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Gleichzeitig stärken wir die die Kurorte in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie.

Die Anzahl der bewilligten Kuren hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verringert. Wurden in den 1990er Jahren bundesweit noch rund 900.000 ambulante Kuren bewilligt, so sind es heute nur noch rund 46.000 pro Jahr. Es hat sich gezeigt, dass Prävention und Vorsorge das beste Mittel sind, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und die Abwehrkräfte zu stärken.“